Probleme und Chancen einer antiken „Gesellschaftsgeschichte“

Probleme und Chancen einer antiken „Gesellschaftsgeschichte“

Organisatoren
Sarah Bühler, Sonderforschungsbereich 923 „Bedrohte Ordnungen“, Eberhard Karls Universität Tübingen; Simon Strauß, Sonderforschungsbereich 644 „Transformationen der Antike“, Humboldt-Universität zu Berlin
Ort
Tübingen
Land
Deutschland
Vom - Bis
22.07.2016 - 23.07.2016
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Von
Florian Battistella / David Pitz, SFB 923 "Bedrohte Ordnungen", Eberhard Karls Universität Tübingen; Max Stange, Leipzig

Häufig diene „Gesellschaft“ als reiner „Kofferbegriff“, in dem sich unterschiedlichste Themenbereiche bequem verstauen ließen, argumentierten die beiden Organisatoren des hier zu besprechenden Workshops. Den Begriff Gesellschaft ebenso zu problematisieren, wie es beim Staatsbegriff schon längst üblich sei, war daher das erklärte Ziel von Sarah Bühler (Tübingen) und Simon Strauss (Berlin). Den Ausgangspunkt bildete Armin Nassehis Diktum: „Frühere Epochen kennen keine Soziologie, und womöglich kennt die Soziologie auch keine früheren Epochen.“1 Dieser Behauptung wurde von zwei Seiten entgegengetreten.

Der Tübinger Sonderforschungsbereich 923 „Bedrohte Ordnungen“2, dem Sarah Bühler angehört, untersucht, ob und wie sich Ordnungen, die soziale Gruppen oder ganze Gesellschaften strukturieren, im Angesicht einer existentiellen Bedrohung verändern. Der soziologisch geschulte Blick fällt auch auf bedrohte Ordnungen der Antike; ein Versuch, die vermeintliche Beschränkung der Soziologie auf die Moderne zu lösen. Dem Sonderforschungsbereich 644 „Transformationen in der Antike“3 der Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten unter anderem durch Simon Strauß, ist es hingegen ein Anliegen, die erkenntnistheoretischen Probleme historischer Forschung offenzulegen. Ihr Zugang begreift Forschungsgeschichte als bipolaren Konstruktionsprozess. Das Verhältnis vom Forschungssubjekt als einem Transformationsagenten zum beobachteten historischen Zusammenhang gilt ihnen als allelopoietisch, was eine gegenseitige inhaltliche Hervorbringung und Bestimmung von Agens und Thema meint. Diese beiden Zugänge eröffneten für die Vorträge ein Spannungsfeld, in dem ein fruchtbarer Austausch zu erwarten war.

Die Etymologie von Gesellschaft, begann SIMON STRAUSS (Berlin), lege nahe, dass sie sich zunächst durch direkte, intime, lokale Verbindungen mit informellen Regeln ausgezeichnet habe. Als Konzept sei sie aber stets als eins mit dem Staat begriffen worden. Im Spätmittelalter sei zwar eine juristische Dimension hinzugetreten, doch lasse sich eine Linie von Aristoteles über Cicero bis in die Frühe Neuzeit ziehen. Mit der französischen Revolution und Hegels Rechtsphilosophie habe der Begriff „Gesellschaft“ jedoch eine neue Stoßrichtung erhalten. Arbeit und Handel hätten den häuslichen Bereich verlassen; aus ihm träten Individuen als Personen in die bürgerliche Gesellschaft ein, deren intersubjektive Beziehungen auf Bedürfnisbefriedigung gründeten. Diese bürgerliche Gesellschaft werde vom (äußerlichen) Staat distinkt gedacht. Die Soziologie habe dann um die Wende zum 20. Jahrhundert den Hegel’schen Gesellschaftsbegriff aus dem Spannungsverhältnis zum Staat gelöst, indem Gesellschaft als ein System sozialer Beziehungen und Differenzierungen umrissen worden sei. Funktion und Handeln statt Hierarchie, Besitzklassen oder Ähnlichem stünden seitdem im Zentrum der Betrachtung, womit das Konzept von Gesellschaft als einer zweckrationalen Personengemeinschaft geboren worden sei. So schloss Strauß, dass auch der Begriff der Gesellschaft seine Geschichte habe und demnach nicht überzeitlich „ontologisiert“ werden könne. Die Entscheidung über die Terminologie sei für den Historiker immer auch eine Entscheidung über die „Sache“ selbst.

Hieran knüpfte ANDREAS BENDLIN (Toronto) an, der Dieter Timpes Ausspruch „die Gesellschaft der Kaiserzeit haben zwar Rostovtzeff und Syme, aber hat nicht Tacitus zum Thema gemacht“4 problematisierte. Zahlreiche Beschreibungsansätze hätten dieser Aussage zufolge eine antike (Stadt-)Staatlichkeit beschrieben, die ganz nach Aristoteles als politische Sphäre den häuslichen Bereich durchdringe. Demgegenüber betonte Bendlin, das Schweigen von Tacitus und anderen bedeute nicht, dass die Antike eine „Gesellschaft“ im modernen Sinne nicht gekannt hätte. Dies zeige ein Blick auf Ulpian ebenso wie auf Vereine, das Klientelwesen und vieles mehr. Zentraler Fluchtpunkt seien allerdings bei vielen antiken Autoren wie auch modernen Forschern Gesellschaft und politische Herrschaft gewesen, nicht das Individuum. Dies habe die Sicht auf soziale Beziehungen teilweise verstellt. In den 1990er-Jahren habe sich die methodische Einsicht durchgesetzt, dass „Gesellschaft“ auf niedrigerer Ebene (etwa auf der der Vereine) untersucht werden müsse. Obwohl „Gesellschaft“ die Gesamtheit solcher Teile darstelle, begründe sie das Handeln der Einzelpersonen nicht in dem Maße wie angenommen und habe somit keine ordnungstheoretische Bedeutung. Anhand mehrerer Inschriften exemplifizierte Bendlin die Folgen dieser Erkenntnis. Soziale Akteure seien in interdependenten Teilbereichen der Gesellschaft verortet, in denen sie ihre Identität aushandeln. Migration fördere in diesem Zusammenhang nicht die Integration, sondern die Entstehung von Teilbereichen. Gesellschaft (im modernen Sinne) entstehe in der Antike durch teilbereichsübergreifende Kommunikation (etwa im Kaiserkult) sowie eine sozio-ökonomische Integration der Individuen, zu deren Umschreibung die Begriffe Mittelklasse (Maier) und plebs media (Veyne) ungeeignet seien.

Als DAVID ENGELS (Brüssel) sich anschickte, die Überlegungen seines Buches „Auf dem Weg ins Imperium“ vorzustellen, zogen draußen dunkle Gewitterwolken auf. Die Europäische Union sei „am Scheideweg“, „orakelte“ der belgische Althistoriker, und das erfordere Entscheidungen von der einenden Institution, die einem Zerfall des „alten Europa“ wahrend entgegenstehe. Damit stellte er der Alten Geschichte die berüchtigte Sinn- bzw. Zweckfrage, welchen sozial-relevanten Beitrag sie leisten könne. Seine Antwort lautete: Über Analogien könne sie, „Krisenerscheinungen“ reflektierend, mögliche Aussichten für eine Zukunft der Gegenwart zeichnen. Dabei scheute Engels sich nicht, dieses Projekt in Folge geschichtsphilosophischer Ansätze eines Hegel oder Spengler zu sehen. Er distanziere sich jedoch ausdrücklich von populistischen Analogisten. Engels zog zahlreiche antike Quellen für Auskünfte über diverse, wie er es nannte, „Krisenerscheinungen“ der späten römischen Republik heran – von „Überfremdung“ bis zur „apolitischen Einstellung“ und schließlich dem „Ruf nach Ordnung“. Den ermittelten „Krisenphänomenen“ stellte er statistische Analysen der letzten Jahre und Nachrichtenbilder gegenüber, die die öffentliche Wahrnehmung bestimmter „Krisenereignisse“ im Umfeld der EU widerspiegelten. Angesichts der gefundenen Parallelen, so resümierte Engels bezüglich denkbarer Zukunftsperspektiven für die EU, könne er Bürgerkrieg und die Konzentration politischer Macht auf eine charismatische Einzelperson nicht ausschließen.

Zweifelsohne war dieser, als öffentlich angekündigte Abendvortrag für ein breiteres Publikum konzipiert und legte daher ein größeres Gewicht auf Anschaulichkeit denn auf analytische Präzision. Trotzdem darf man über Auswahl und Auswertung des reichhaltigen empirischen Materials, das Engels präsentierte, geteilter Meinung sein. Dies spiegelte sich auch in der Diskussion wider, in der unter anderem die Tatsache thematisiert wurde, dass beispielsweise Satiren der Kaiserzeit als Grundlage für ein Bild der späten Republik herangezogen wurden.

JAN MEISTER (Berlin) führte die in der deutschsprachigen Forschung prominente Beurteilung der archaischen Elite als Kulturadel (Flaig) oder Adel ohne Adelsstand (Stein-Hölkeskamp) zurück auf die neuhumanistischen Meistererzählungen und die idealisierende Griechenbegeisterung des 19. Jahrhunderts. Demnach seien Flaigs Hervorhebungen einer ästhetischen Lebensführung der griechischen Aristokratie mit ihrer Konstitution im außerstaatlichen Raum über eine gemeinsame Kultur geprägt von den neuhumanistischen Konstrukten der Kulturnation ohne Staat und der griechisch-deutschen Wahlverwandtschaft. Die Definition als (Kultur-)Adel ohne Staat habe dazu geführt, den griechisch-antiken Adel auf die Archaik zu verengen, also von einem klassischen oder hellenistischen „Adel“ weitestgehend abzusehen. Diese Tendenz sei ebenfalls in der englisch- und französischsprachigen Forschung des 19. und 20. Jahrhunderts greifbar. Der signifikante Unterschied sei jedoch, dass diese Forschungstraditionen den archaischen Adel als einen asketischen Militäradel (Grote) oder über seine religiöse Lebensführung, seine Geburt und seine Beschränktheit auf miteinander konkurrierende Individuen ohne Gemeinschaftsleben (Fustel de Coulanges) definierten. Luxus und Ästhetik seien bei diesen die Kennzeichen von Oligarchien als einer aristotelischen Spielart politischer Einheit. Der politische Partikularismus der Polis habe in den Augen der genannten französischen und englischen Forschung die Ausbildung einer panhellenischen Nation verhindert, wobei eben die Nation als politische, nicht als kulturelle Einheit gedacht worden sei. Die ältere Forschung habe weitestgehend darauf verzichtet, die griechische Frühzeit als Gesamtgesellschaftsgeschichte zu schreiben, sondern – wenn überhaupt – nur die Frage nach einer Adelsgesellschaft gestellt.

JOHN WEISWEILER (Tübingen) leistete eine quellenfundierte Gegenprüfung des immer noch vielzitierten Postulats von Mommsen, dass der Senatorenstand der frühen und mittleren Kaiserzeit erblich gewesen sei. Mommsens staatsrechtliche Beschreibungskategorien eines senatorischen Erbadels seien auf seine Auseinandersetzungen mit dem Ancien Régime im Allgemeinen und dem preußischen Ständestaat im Speziellen zurückzuführen; in den kaiserzeitlichen Quellen, so die Behauptung Weisweilers, lasse sich diese Erblichkeit jedoch nicht nachweisen. Der Begriff ordo senatorius schließe Frauen und die Nachkommen von Senatoren nicht zwangsläufig mit ein. Der Begriff sei als distinktiv für politische Ränge zu verstehen und unterscheide sich in dieser Hinsicht nicht von seiner Anwendung in republikanischer Zeit. Dass der senatorische „Stand“ innerhalb der kaiserzeitlichen Gesetzgebung in den Fokus geraten sei, stelle nicht die Absicht des Augustus dar, einen Erbadel zu konstituieren. Er habe einen zu großen Vermögenstransfer unterbinden wollen. Den Söhnen von Senatoren sei nur ein wirtschaftliches Startkapital für eine politische Karriere vererbt worden, nicht aber der Rang eines Senators. Voraussetzung für diesen sei der Eintritt in die Politik gewesen, der, wie Weisweiler prosopographisch belegen konnte, alles andere als die Regel gewesen sei. Nicht als Erbadel, sondern als politische Meritokratie müssten daher die Senatoren der Kaiserzeit verstanden werden.

Der von SARAH BÜHLER (Tübingen) angekündigte Zwischenbericht über den Arbeitsstand ihres Dissertationsprojekts ließ vielversprechende Thesenformulierungen erkennen, die einem praxeologischen Zugriff auf das Quellenmaterial folgten. Auch ihr ging es um die Möglichkeiten, Eliten mit speziellem Blick auf die Senatsaristokratie des 5. Jahrhunderts zu kategorisieren. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, ob sich die Zugehörigkeit des Einzelnen zu seiner Gruppe aus einer Kategorie (Herkunft, Religionszugehörigkeit, Geburt etc.) oder aus seinem konkreten Handeln ergebe (dynastisch handeln vor dynastisch sein). Die in der Forschungsliteratur immer wiederkehrenden Antagonismen wie „Römer“ versus „Barbaren“, „Senatoren“ versus „Kaiser“, „Militärs“ versus „Zivile“ könnten nicht den gesamten Horizont der Handlungsmotivationen der Akteure abdecken. Diese Antagonismen seien zwar teilweise bereits in den Quellen angelegt, aber nicht überall greifbar, wie Bühler insbesondere an einigen Fragmenten des Priskos deutlich machen konnte. Soziale Formationen seien folglich nicht als essentialistisch zu verstehen, Rollenmodelle seien stets im Fluss des sozialen Wandels. Auch für die Senatsaristokratie des 5. Jahrhunderts gelte ein „doing being élite“.

PHILIPP STRAUSS (Berlin) präsentierte die Perspektive der Historischen Nationalökonomie und charakterisierte sie als Reaktion darauf, dass die Klassiker der Alten Ökonomie die deutsche Entwicklung nicht in geeigneter Weise erfassen würden. Man habe diese aber deswegen nicht abgelehnt, sondern sie durch Ergänzung einer historischen Dimension verbessern wollen. Die Vertreter der Historischen Nationalökonomie (vor allem Roscher und Hildebrand) hätten „Gesellschaft“ als ein dynamisches sozio-ökonomisch und volkskundlich bestimmtes Schichtungsmodell konzipiert. Eine Historisierung der Verhältnisse habe für Roscher und Hildebrand bedeutet, die verschiedenen historischen Entwicklungen auf Gemeinsamkeiten und Ausnahmen hin zu überprüfen und so allgemeine historische Gesetze zu erschließen. Der spezielle Wert der Antike sei dabei unterschiedlich eingeschätzt worden. Beide hätten das Ende der römischen Republik als wichtigen Moment angesehen. Für Roscher habe sich hier mit besonderer Deutlichkeit gezeigt, wie der Reichtum sich bei Wenigen akkumuliert und Sklaverei für sinkende Löhne gesorgt habe. Die Antike in ihrer vermeintlichen Simplizität sei ihm daher als ideales Studienobjekt erschienen. Für Hildebrand hingegen seien im Altertum in der Agrarfrage alle Probleme vereint gewesen, während die gegenwärtigen Gesellschaftsverhältnisse differenzierter seien. Hildebrand habe die Antike in ihrer Bedeutung abgewertet; sie werde bei ihm, so Strauß wörtlich, „vom Ideal zum Material“.

Der Beitrag von SEVERIN THOMI (Bern) befasste sich mit dem zweiteiligen Aufsatz „Aspects de la société athénienne“ des Genfer Gräzisten Victor Martin, den er anfangs biographisch vorstellte, um sich dann der Analyse des Werkes zu widmen. Martins Konzept der athenischen „Gesellschaft“ sei weder Systematik noch Narrativ, eher ein statisches Bild. Die athenische „Gesellschaft“ bestehe aus unterschiedlich durchlässigen Teilgesellschaften, die nebeneinander und übereinander angeordnet seien. Dadurch, dass Individuen mehreren Teilgesellschaften angehörten, erhalte die Gesellschaft ihre Kohäsion; aus dem Zusammenspiel der Individuen erwachse die Politik. Interessant sei die Zweiteilung des Werkes (und damit des sozialen Lebens in Athen) in vie privée und vie politique, auch wenn Martin definitorisch nicht eindeutig scheine. Kennzeichnend sei vielmehr ein beständiger Abgleich der Antike mit der Moderne. Die Antike werde dabei zum Lerninhalt, unter anderem im Sinne des französischen Philanthropismus, was sich vor dem Zeithorizont erklären lasse. In seiner Zeit sehe Martin mehr „spartanische Gesellschaften“. Das Private habe ihm als Grenze des staatlichen Zugriffs gedient, so schließt Thomi.

Die spontane Abschlussdiskussion wurde mit der Frage angestoßen, welchen Beitrag die Auseinandersetzung mit der Wissenschaftsgeschichte für eine Gesellschaftsgeschichte leiste. Sie sei nicht nur für eine eigene Standortbestimmung notwendig, sondern helfe zu erkennen, wie man selbst aufgrund etablierter Lesarten von der Rezeptionsgeschichte geprägt sei. Für die Umsetzung einer emanzipierteren Herangehensweise an das Quellenmaterial lieferte der Workshop bereits überzeugende Beispiele. Dass eine Auseinandersetzung mit der älteren Forschung darüber hinaus auch überraschende Anknüpfungspunkte bieten kann, zeigte beispielsweise die Ähnlichkeit von Bendlins Ansatz sozialer Teilsysteme und Martins Gesellschaftsbild.

Den erwähnten Aussagen von Nassehi und Timpe würde der Workshop wohl entgegnen: „Die eigene Definition von Gesellschaft legt fest, was als Gesellschaft in der Antike erkannt werden kann. Insofern ist es eine unabdingbare Voraussetzung für eine Gesellschaftsgeschichte, zu wissen, welche ‚Gesellschaft‘ man beschreibt.“ Die Publikation der anregenden Beiträge, wenn auch nicht in einem Sammelband vereint, darf man freudig erwarten.

Konferenzübersicht:

Begrüßung
Sarah Bühler (Tübingen) / Simon Strauß (Berlin)

Simon Strauß (Berlin): „Gesellschaft“: Begriffsgeschichtliche Einordnungsversuche

Keynote
Andreas Bendlin (Toronto): Auf der Suche nach der Gesellschaft: Alte Geschichte zwischen emischer Versuchung und ethischer Herausforderung

Öffentlicher Abendvortrag
David Engels (Brüssel): Auf dem Weg ins Imperium? Die Krise der Europäischen Union und der Untergang der Römischen Republik

Sektion „Eliten“

Jan Meister (Berlin): Der archaische ‚Adel‘ als Kultur ohne Politik und ‚Gesellschaft‘ ohne ‚Staat‘ – ein forschungsgeschichtlicher Streifzug

John Weisweiler (Tübingen): Stand, Adel oder Oligarchie? Die soziokulturelle Struktur des Senats in der Kaiserzeit

Sarah Bühler (Tübingen): Aristokratie, Adel, Elite, Nobilität, Stand oder Klasse? – Überlegungen zu Beschreibungskategorien der Senatoren im 5. Jh. n. Chr.

Sektion „Rezeption“

Philipp Strauß (Berlin): Antike Gesellschaft aus Sicht der historischen Nationalökonomie

Luca Fezzi (Padua): Matthias Gelzer, Gugliemo Ferrero and Gaetano Mosca (entfallen)

Severin Thomi (Bern): Das Bild der athenischen Gesellschaft in Victor Martins Aspects de la société athénienne (1933)

Anmerkungen:
1 Armin Nassehi, Der soziologische Diskurs der Moderne, Frankfurt am Main 2009, S. 13.
2 Homepage https://www.uni-tuebingen.de/forschung/forschungsschwerpunkte/sonderforschungsbereiche/sfb-923/ueberblick.html (29.07.2016).
3 Homepage http://www.sfb-antike.de/ (29.07.2016).
4 Dieter Timpe, Alte Geschichte und die Fragestellung der Soziologie, in: Historische Zeitschrift 213 (1971), S. 1-12, hier S. 5.


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